Für denkmalgeschützte Gebäude bietet ihnen INTERFEN mit seinen Fenstern aus Kunststoff Alternativen zu Holzfenstern. Der geringe Anschaffungspreis und die wesentlich längere Lebensdauer sind ein Grund dafür. Zwar ist das Denkmalschutzamt kein Befürworter von Kunststofffenstern; dennoch gibt es diesbezüglich viele Ausnahmefälle, die bereits umgesetzt wurden. Generell können die zuständigen Denkmalschutzämter von Gemeinden und Städten entscheiden, mit welchen Fenstern eine Sanierung vorgenommen wird. Unter der Berücksichtigung von Denkmalschutzauflagen wird dabei abgewogen, welches Material verwendet werden darf, dabei werden wirtschaftliche und historische Aspekte abgewogen.